Standsicherheitsprüfung Grabmale
Gemäß § 19 und § 20 der aktuellen Friedhofssatzung der Stadt
Hayingen, sind die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten für die
Standsicherheit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen in Hayingen,
Indelhausen und Münzdorf verantwortlich. Grabmale, die nicht standsicher
befestigt sind, können eine Gefahr darstellen.
Der Bauhof wird ab
dem 29. April 2024 die Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf den städtischen
Friedhöfen durchführen.
Sollte eine Gefährdung bestehen, werden die
Nutzungsberechtigten von der Stadtverwaltung schriftlich aufgefordert,
unverzüglich Abhilfe durch eine fachkundige Person (i.d.R. Bildhauer, Steinmetz)
zu schaffen.
Friedhofsverwaltung
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