Bauleitplanung GVV Zwiefalten-Hayingen

Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschlüsse
Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit
13. – 17. Änderung des 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten - Hayingen für die Flächen
13. Änderung Sonderbaufläche „SolarparDicke“, Gemeinde Zwiefalten, Gemarkung Sonderbuch, Landkreis Reutlingen,
14. Änderung Sonderbaufläche
„Solarpark Enetsfeld“, Gemeinde
Pfronstetten, Gemarkung Aichstetten, Landkreis
Reutlingen,
15. Änderung Sonderbaufläche
„Solarpark Kurze Greutäcker“, Stadt Hayingen,
Gemarkung Ehestetten, Landkreis
Reutlingen,
16. Änderung Sonderbaufläche
„Solarpark Heiligenberg und Mäuren“, Stadt
Hayingen, Gemarkung Ehestetten, Landkreis
Reutlingen,
17. Änderung Sonderbaufläche
„Solarpark Scheibe“, Stadt
Hayingen, Gemarkung Hayingen und Gemeinde
Zwiefalten, Gemarkung Gauingen, Landkreis Reutlingen
Die Verbandsversammlung des
Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten - Hayingen hat am 27.06.2022 in
öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan des
Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten - Hayingen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu
ändern und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Mit der 13.- 17. Änderung werden fünf
Sonderbauflächen für die Nutzung als Freiflächenphotovoltaikanlagen
ausgewiesen. Parallel zur Flächennutzungsplanänderung findet die Aufstellung
der entsprechenden Bebauungsplanverfahren in den jeweiligen Kommunen statt.
Alle fünf Flächen sind im Flächennutzungsplan bisher als Fläche für die
Landwirtschaft ausgewiesen.
Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers den Anteil aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes bis zum Jahr 2045 auf mindestens 100 % (bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 %, bis zum Jahr 2030 auf 65 %) zu erhöhen, möchten die Mitglieder des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen durch die Änderungen diesen Bestrebungen nachkommen.
Die Vorentwürfe der 13. – 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten - Hayingen wird mit Begründung (jeweils mit dem Datum vom 27.06.2022)
von Montag, dem 18.07.2022 bis Freitag, dem 02.09.2022,
je einschließlich, bei der Gemeinde Zwiefalten, Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3, 88529 Zwiefalten, bei der Stadt Hayingen, Stadtverwaltung, Marktstraße 1, 72534 Hayingen, und bei der Gemeinde Pfronstetten, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 02.09.2022, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei den Gemeindeverwaltungen Zwiefalten und Pfronstetten, sowie bei der Stadtverwaltung Hayingen (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltungen Zwiefalten und Pfronstetten, sowie an die Stadtverwaltung Hayingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde/der Stadt veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Zwiefalten:
Montag
bis Freitag 08.00 Uhr
- 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr -
16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Pfronstetten:
Montag
und Dienstag 07.30 Uhr –
12.00 Uhr
13.30 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 07.30 Uhr – 12.00
Uhr
13.30
Uhr – 18.00 Uhr
Freitag 07.30 Uhr – 12.00 Uhr
Öffnungszeiten Stadtverwaltung Hayingen:
Montag
bis Freitag 08.00 Uhr
– 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr –
17.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Zwiefalten, den 07.07.2022
Alexandra Hepp
Verbandsvorsitzende
Anlagen
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