Versand Grundsteuerbescheide 2023 - Grundsteuerbescheide 2022 weiterhin gültig

Die Grundsteuerbescheide 2022 sind weiterhin gültig

Grundsätzlich behalten die Grundsteuerbescheide bis zur Ausfertigung eines aktuelleren Bescheides ihre Gültigkeit. Mit der Aufstellung des Haushalts 2023 ist eine Erhöhung der Grundsteuer - Hebesätze für das Veranlagungsjahr 2023 vorgesehen. Die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke), die seit 1994 unverändert ist, soll um 20 v.H. auf 360 v.H. angehoben werden. Der Hebesatz der Grundsteuer B, unverändert seit 2004, soll ebenfalls um 20 v.H. auf 350 v.H. erhöht werden. Die neuen Hebesätze werden mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 verbindlich und greifen zum 01.01.2023. Danach werden auch die Grundsteuerbescheide 2023 mit den neuen Hebesätzen versandt. 

Die Grundsteuerbescheide aus dem Jahr 2022 haben somit bis zur Zustellung des aktuellen Bescheides weiterhin Gültigkeit. Sofern Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, denken Sie bitte daran, dass die erste Rate zum 15.2.2023 fällig wird.


Hinweis:

Bei Grundstücksverkäufen während des Jahres, bleibt der Verkäufer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Der Steuerübergang ist im Bewertungsgesetz in Verbindung mit dem Grundsteuergesetz so geregelt, dass dieser erst zum 01.01. des auf den Verkauf folgenden Jahres erfolgt. Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer; nicht gegenüber der Stadt.


Steueramt Stadt Hayingen


Rückfragen an Frau Hölz

Tel. 07386 9777 27

Tanja.hoelz@hayingen.de



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